April
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Sind VIP Tickets steuerlich absetzbar?
(Teil 2): Einladung in die VIP-Loge, jetzt auch noch das Finanzamt
Was hält das Finanzamt von Geschenken an Geschäftspartner, (potentielle) Kunden, Beamte und Politiker? Kann man solche Geschenke und Einladungen als Betriebsausgabe geltend machen? Der erste Teil des Beitrags „Einladung in die VIP-Loge: Kommt statt dem Geschäftspartner der Staatsanwalt?” behandelte die strafrechtliche Seite. Hier im zweiten Teil beleuchtet Rechthaber-Autor und Steuerberater Volker Schüßler nun die steuerlichen Aspekte.
Wenn Sie guten Geschäftspartnern etwas Besonderes bieten wollen, sind Besuche wichtiger Sportereignisse oder kultureller Höhepunkte immer noch echte Highlights. Erst recht, wenn es für solche Top-Events auf normalen weg kaum Karten gibt – und Ihre Gäste dann auch noch in edlen VIP-Logen Platz nehmen können.
Bis zur Weltmeisterschaft 2006 handhabten die Finanzbehörden die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für VIP-Logen und ähnliche Einladungen kulant. Der Abzug wurde relativ unproblematisch akzeptiert. Vom Megaereignis WM wollte nun aber auch der Fiskus seinen Anteil, wenn schon die FIFA steuerfrei behandelt werden musste (das war ein Vergabekriterium). So erarbeitete das Bundesfinanzministerium aus Anlass der WM 2006 Grundsätze (BMF 22.8.2005, IV B 2 – S 2144 – 41/05 BStBl. 2005 I S. 845), die nun aber auch darüber hinaus Grundlage für die steuerliche Behandlung von VIP-Einladungen sind. Diesen Erlass sollte man daher vor einer Entscheidung pro oder contra solcher Marketing-Maßnahmen kennen. Was steht drin?
Mehr dazu von Steuerberater Volker Schüßler unter www.rechthaber.com/einladung-in-die-vip-loge-teil-2-das-finanzamt/
Tags: Betriebsausgabe, Firmeneinladung, Firmenessen, Firmengeschenke, Geschäftseinladung, Geschäftsessen, Geschäftspartner, Sportevents, unentgeltliche Zuwendung, Versteuerung, VIP-Loge, VIP-Ticket



